Unter bestimmten Voraussetzungen können sie Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer sowie der Lohn- und Einkommenssteuer geltend machen. Ferner gewähren einige Versicherungen eine Schwerbehinderten-Nachlass bei der Kasko- und Haftpflichtversicherung. Detaillierte Infos darüber können telefonisch bei der Juristischen Zentrale des ADAC unter Tel. (089)76762423 abgerufen werden. Es gibt diese Informationen aber auch im Internet unter http://www.adac.de/ (Auto&Motorad/Behinderte mobil).
Quelle: ADAC motorwelt, Heft 4/2003; S. 44/45
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