Ist ein Körperbehinderter auf ständige Begleitung angewiesen, so kann er Mehraufwendungen, die Ihm bei einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson entstehen, in angemessener Höhe neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte als außergewöhnliche Belastung abziehen.
Hierbei orientiert sich der angemessene Betrag an dem Betrag, den ein Bundesbürger im Jahr durchschnittlich für Urlaubsreisen ausgibt.

BFH, Urt. v. 04.07.2002 – AZ: III R 58/98

 

Den kompletten Text gibt es auf: 

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2002.10.09/3R5898.html

 

Categories:

Tags:

Comments are closed

Mein neues Projekt "Born to Live" ist am Start!

Motivation, Lebensziele und Träume sind das Wichtigste im Leben, nicht nur bei Menschen mit Handicap.  Wer keine Träume und Ziele hat, lebt nicht für sich!

Mit Born to Live möchte anderen Menschen Mut, Hoffnung und Motivation geben.

Hier geht es zur neuen Website.