Der Bundesrat hat am 19.06.2009 in seiner 860. Sitzung das Assistenzpflegebedarfsgesetz (APBG) beschlossen. Ziel des APBG ist es, dass pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen fortan bei einem notwendigen Krankenhausbzw. Reha-Aufenhalt ihre persönlichen Assistenzpflegekräfte mitnehmen dürfen. Die Kosten für diese Leistungen übernehmen die Sozialhilfeträger. Auch das Pflegegeld darf in dieser Zeit nicht gekürzt werden. Mit diesem Gesetz wird anerkannt, dass pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen einen über die Pflege hinaus gehenden Unterstützungsbedarf haben.
In einer ersten Stellungnahme äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) e.V. Jens Merkel: “Mit diesem Beschluss des Bundesrates hat ForseA e.V. einen großen Erfolg erzielt. Wir widmen diesen der im August 2008 verstorbenen ersten Vorsitzenden unseres Bundesverbandes, Elke Bartz. Sie hatte seit 2006 mit der Dokumentation der Kampagne “Ich muss ins Krankenhaus.. und nun?” auf die Missstände bei der Versorgung behinderter und pflegebedürftiger Menschen hingewiesen. Diese Kampagne findet ihren vorläufigen Abschluss, sobald unser Bundespräsident dieses Gesetz unterschreibt.” Jens Merkel weiter: “Dieses Gesetz mutiert vermutlich unfreiwillig zur Werbekampagne der Regierung für das Arbeitgebermodell. Denn nur behinderte Menschen mit selbst angestellten Pflegekräften können ihre Assistenz mit in die Klinik nehmen. Aber wir denken, dass dieser Unterschied durch die Rechtsprechung beseitigt werden kann. Diese Ungleichbehandlung von Menschen mit hohem Hilfebedarf ist durch nichts begründbar.”
Eine weitere Abweichung von den Zielen der ForseA-Kampagne stellt Dr. Corina Zolle fest: “Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind nur im Artikel 3 (Änderung des SGB XI) ausdrücklich erwähnt. So, wie wir das Verhalten der Kostenträgerseite einschätzen, wird dies weiterhin zur Leistungsverweigerung genutzt. Wir kennen viele Menschen, deren Aufnahme von den Kureinrichtungen abgelehnt wurde, weil sie behinderungsbedingt einen hohen Hilfebedarf haben und damit den Gewinn schmälern. Hier hat der Gesetzgeber eine Chance vertan, ein gut dokumentiertes und allseits bekanntes Problem vollständig aus der Welt zu schaffen. Die Anstrengungen werden also weitergehen müssen.” Auch darf es nicht dazu kommen, dass Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sich hier aus ihrer pflegerischen Verantwortung stehlen, ganz nach dem Motto „Die Assistenz wird dies schon übernehmen!“ Die pflegerische Versorgung ist ureigenste Aufgabe des Krankenhauspersonals. Die Kliniken haben einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, egal ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht.
Die Diskussion um den Assistenzbedarf wird allgemein begrüßt, da endlich grundsätzliche Fragen des besonderen und erhöhten Hilfebedarfs auch anderer Personengruppen, etwa demenziell erkrankter und multimorbider Menschen zum Thema werden. Auch bei ihnen spielt die Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen eine wichtige Rolle im Genesungsprozeß. Für die Zukunft gilt es, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, damit der Umbruch für wenige
ein Umbruch für alle werden kann.
Quellen: kobinet, Die Grünen, ZSL

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