Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat jetzt die Rechte von Patienten nochmals gestärkt. Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkasse gilt der Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung als genehmigt. Laut Gesetz muss über die Kostenübernahme innerhalb von drei Wochen entschieden werden. Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen. Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als genehmigt und kann auch nicht rückgängig gemacht werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit seinem Urteil nun klargestellt.
Quelle: dgm.org
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