Sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages,
wie ich nun erfahren habe, findet am kommenden Mittwoch im Gesundheitsausschuss eine erneute Anhörung zum Thema statt. Hier hat auch die A-f-D den folgenden Antrag eingebracht:
Die A-f-D-Fraktion fordert den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Im-pfpflic-*ht. Mit der Regelung drohe regional der Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich seien, heißt es in einem Antrag (20/699) der Fraktion.
Zu befürchten sei eine verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. Zudem werde die außerordentliche Belastung der Gesundheitsämter durch die bürokratisch aufwendigen Einzelfallprüfungen erhöht. Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirke die einrichtungsbezogene Im-pfp-*flicht wie ein Brandbeschleuniger. Die Abgeordneten fordern, die geplanten Regelungen mit Wirkung ab dem 15. März 2022 aufzuheben. (pk/irs/12.04.2022)
Auch wenn man über die politische Einstellung rechter Parteien geteilter Meinung sein kann, so treffen diese Worte doch genau auch mein und das Problem zahlreicher anderen Menschen in häuslicher und stationärer Pflege! Meine Versorgung hängt inzwischen an einem seidenen Faden. Aktuell ist es kaum noch möglich Pflegekräfte zu akquirieren. Dies dürfte Ihnen auch ersichtlich werden, wenn Sie in den Social Media-Kanälen die Stellenanzeigen wahrnehmen.
Ich selbst versuche seit November eine adäquate Assistenzkraft für eine ausgeschiedene Mitarbeiterin zu finden.
Ebenso ergeht es vielen anderen Personen (sogenannte vulnerablen Gruppen).
Ich finde es gut und richtig, dass man den Gesundheitsschutz nicht aus den Augen verliert. ABER das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Im-pfpfli-*cht stellt gerade diese Gruppen vor extreme Versorgungsprobleme! Meine Alternative zur häuslichen Versorgung ist lediglich eine Intensivstation, da z.B. die Lebenshilfe oder Wohngemeinschaften mit Intensivversorgung nicht mehr genügend Personal haben.
Ich appelliere an Sie, dieses Gesetz nochmals zu Überdenken!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Küffner
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